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   BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20   

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BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20 (https://dejure.org/2021,13227)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2021 - 2 WD 9.20 (https://dejure.org/2021,13227)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 2 WD 9.20 (https://dejure.org/2021,13227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BUKG § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 4, § ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; TGV § 3 Abs. 2 Satz 2, § 8 Abs. 1; SG §§ 7, 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1; StGB § 16 Abs. 1, §§ 17, 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; WDO § 84 Abs. 2
    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 1 BUKG 1990, § 3 Abs 3 S 4 BUKG 1990, § 12 Abs 1 S 1 Nr 2 BUKG 1990, § 3 Abs 2 S 2 TGV 1973, § 8 Abs 1 TGV 1973
    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Betrug; Rechtsirrtum; Tatumstandsirrtum; Trennungsgeldbetrug; Treuepflicht; Verbotsirrtum; Wahrheitspflicht

  • rechtsportal.de

    Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichts in einem Verfahren wegen des disziplinarrechtlichen Vorwurfs eines Trennungsgeldbetrugs; Zugrundelegen der Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ahndung eines disziplinarrechtlichen Vorwurfs eines Trennungsgeldbetrugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 280
  • NVwZ-RR 2021, 674
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    b) Da die Angaben in den Forderungsnachweisen dienstliche Erklärungen sind, hat sie zugleich ihre Pflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verletzt, der Achtung und des Vertrauens gerecht zu werden, die ihr Dienst als Soldatin erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 34).

    c) Sie ist ferner ihrer Verpflichtung aus § 7 SG nicht gerecht geworden, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen und nicht zu schädigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 29).

    Es handelt sich dabei um eine Wiedergutmachung eines bereits eingetretenen Vermögensschadens (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 30).

    d) Die frühere Soldatin hat auch gegen ihre Verpflichtung aus § 7 SG verstoßen, gegenüber der Rechtsordnung loyal zu sein und insbesondere die Strafgesetze zu achten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 33).

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 70 und vom 14. Mai 2020 - 2 WD 12.19 - juris Rn. 12).

    Damit ist die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts regelmäßig gerechtfertigt (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73 und vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31).

    Dies schließt die Annahme eines Milderungsgrundes wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 46).

  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Hat der Trennungsgeldberechtigte einen Ehegatten, einen Lebenspartner, einen Lebensgefährten oder sonstige Familienangehörige, kommt es für die Verlagerung des Lebensmittelpunkts auch auf deren Nachzug an (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 und vom 24. Juli 2008 - 2 C 6.07 - Buchholz 262.1 § 1 ATV Nr. 1 Rn. 16).

    Bei diesem Umzug ist es ohne Belang, ob und in welchem Umfang der Soldat eine Wohnung oder Mobiliar an dem alten Wohnort zurückgelassen hat und wie weit sich darin das Familienleben weiterhin zeitweilig oder vorübergehend abspielen soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 und vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 ).

    Eine An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lässt keinen sicheren Rückschluss auf die Beantwortung der Frage zu, ob ein Soldat im tatsächlichen Sinne den Mittelpunkt seines Familienlebens von einem Ort an einen anderen Ort verlagert und damit einen Umzug im trennungsgeldrechtlichen Sinne vollzogen hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Damit ist die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts regelmäßig gerechtfertigt (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73 und vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31).

    Dies gilt sogar, wenn herausragende Spitzenleistungen erbracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 71).

  • BVerwG, 13.03.1980 - 1 D 101.78

    Umzug - Vorliegen der Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Denn die Verlegung des tatsächlichen Schwerpunkts des Familienlebens vom bisherigen Wohnort zum Dienstort ist der versetzungsbedingte Umzug im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG (BVerwG, Urteil vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ).

    Bei diesem Umzug ist es ohne Belang, ob und in welchem Umfang der Soldat eine Wohnung oder Mobiliar an dem alten Wohnort zurückgelassen hat und wie weit sich darin das Familienleben weiterhin zeitweilig oder vorübergehend abspielen soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 und vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 ).

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Die Milderungsgründe des freiwilligen Offenbarens des Fehlverhaltens oder der freiwilligen Schadenswiedergutmachung liegen ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. März 1995 - 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 - NStZ 2008, 282 Rn. 5).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört, können weder eine dienstliche Nachbewährung noch eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens maßnahmemildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 40, 42).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    In einem solchen Fall befindet er sich nicht in einem den Vorsatz ausschließenden Tatumstandsirrtum (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91 - MDR 1992, 319 ).
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob und warum die jeweiligen Vorgesetzten eine Grundlage für einen weiteren Einsatz der früheren Soldatin gesehen oder von einer Strafanzeige abgesehen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20
    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung nach § 10 Abs. 1 SG ein Beispiel geben sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23

    Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu

    Denn wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist, kann ein solcher Umstand nicht maßnahmemildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 48 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.2021 - 2 WD 28.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreuetaten eines Stabsunteroffiziers im

    Handelt der Soldat wiederholt über einen längeren Zeitraum hinweg und bewegt sich der Gesamtschaden im fünfstelligen Euro-Bereich, ist regelmäßig die Höchstmaßnahme angezeigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 674 Rn. 42 m.w.N.).

    Ob das Vertrauen zerstört ist, ist - nicht zuletzt aus Gleichbehandlungsgründen - nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 47).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    d) Ist das Vertrauensverhältnis des Bundes zum Soldaten endgültig zerstört, sind nach der Senatsrechtsprechung selbst die besonderen Leistungen des Soldaten nicht geeignet, ein Abweichen von der Höchstmaßnahme zu rechtfertigen, weil die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht (BVerwG, Urteile vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 674 Rn. 46 und vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Dies ergibt sich aus den tatsächlichen Feststellungen in den rechtskräftigen Urteilen des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 14. November 2018, die nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 14), sowie aus den zum Gegenstand der Berufungshauptverhandlung gemachten Antragsformularen; im Übrigen wurden die objektiven Tatumstände vom Soldaten eingeräumt.
  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

    Dies ist bei einer vorsätzlichen Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 40 m. w. N.), bei einer Kernbereichsverletzung die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m. w. N.).

    Nach der Senatsrechtsprechung zerstört jedenfalls die Kombination eines besonders hohen Schadens - in den betreffenden Fällen jeweils im fünfstelligen Eurobereich - und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten, was regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 73 und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Ohne Relevanz bleibt daher, dass der frühere Soldat, bevor er vorläufig des Dienstes enthoben wurde, mit Billigung seines seinerzeitigen Disziplinarvorgesetzten nach dem Dienstvergehen noch weiter Verwendung gefunden hat (BVerwG, Urteile vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 674 Rn. 47 und vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 75).
  • BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten durch die Einleitungsbehörde bei

    Er verlangt vom Soldaten, die Rechtsordnung zu wahren und insbesondere die Strafgesetze zu beachten (BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 68 m. w. N. und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 33 sowie Beschluss vom 21. September 2022 - 2 WDB 1, 22 - BVerwGE 176, 296 Rn. 55).
  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

    Er verlangt vom Soldaten, die Rechtsordnung zu wahren und insbesondere die Strafgesetze zu beachten (BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 68 m. w. N. und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 33 sowie Beschluss vom 21. September 2022 - 2 WDB 1, 22 - BVerwGE 176, 296 Rn. 55).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

    Dies gilt sogar, wenn herausragende Spitzenleistungen erbracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2023 - 2 WDB 2.23

    Beschwerde eines ehemaligen Soldaten gegen die Einbehaltung eines Teils des

    Jedoch können die im Dienstvergehen zu Tage getretenen gravierenden Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen würden, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 46 m. w. N.).
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